Fragen und Antworten
zum Abschluss eines Darlehensvertrags

Erläuterungspflichten im Rahmen der Verbraucherkreditrichtlinie
In welcher Form erfolgt die Rückzahlung der Darlehenssumme?
Mittels monatlicher Ratenzahlung. Höhe und Fälligkeit der Raten sind im Darlehensvertrag vereinbart. Sondertilgungen sind jederzeit möglich.
Im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung kann der Darlehensgeber gemäß § 502 BGB eine angemessene Vorfälligkeits-entschädigung geltend machen. Deren Berechnung wird im nachfolgenden Punkt „Wie berechnet sich eine Vorfälligkeits-entschädigung“ erläutert.
Wie berechnet sich eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Zur Ermittlung des unmittelbaren, mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schadens sind gemäß Vorgabe des Bundesgerichtshofs insbesondere die nachfolgend genannten finanzmathematischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
- ein zwischenzeitlich verändertes Zinsniveau,
- die für das Darlehen ursprünglich vereinbarten Zahlungsströme,
- der dem Darlehensgeber gegebenenfalls entgangene Gewinn,
- der mit der vorzeitigen Rückzahlung verbundene Verwaltungsaufwand sowie
- die infolge der vorzeitigen Rückzahlung ersparten Risiko- und Verwaltungskosten.
Die so errechnete Vorfälligkeitsentschädigung wird, wenn sie höher ist, auf den niedrigeren der beiden folgenden Beträge reduziert:
- 1 Prozent bzw. wenn der Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung weniger als 1 Jahr beträgt 0,5 Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrags,
- den Betrag der Sollzinsen, den Sie in dem Zeitraum zwischen der vorzeitigen und der vereinbarten Rückzahlung entrichtet hätten.
Welche Folgen ergeben sich für mich im Falle eines Zahlungsverzugs?
Auf ausgebliebene Zahlungen berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
Sofern Sie gemäß Darlehensvertrag Verbraucher sind, kann der Darlehensgeber den Darlehensvertrag kündigen und die Restschuld fällig stellen, wenn Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sind und der rückständige Betrag mindestens 10% oder bei einer Darlehenslaufzeit über drei Jahre mindestens 5% der Darlehenssumme (= Gesamtbetrag) entspricht.
Die Kündigung des Darlehensvertrages kann unter anderem die nachstehend genannten Konsequenzen nach sich ziehen:
- Verwertung des sicherungsübereigneten Fahrzeuges,
- Offenlegung Ihrer Einkommens-/Lohnabtretung bei Ihrem Arbeitgeber oder dem jeweiligen Leistungsträger,
- Meldung von negativen Merkmalen an die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa),
- Erschwerung einer Neukreditaufnahme.
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Sind Sie Verbraucher, können Sie Ihre Vertragserklärung binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen.
Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte den Vertragsbedingungen.
Wie erfolgt die Auszahlung meines Darlehens?
Die Auszahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung an den ausliefernden Volvo Händler. Sofern Sie die Aufnahme in den Restschuldversicherungsschutz beantragt haben, wird die finanzierte Versicherungsprämie direkt an die Versicherungsgesellschaft gezahlt.
Um welche Kreditart handelt es sich?
Wir bieten ausschließlich Annuitätendarlehen an. Die Darlehensrate setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Mit jeder Rate wird ein Teil der Restschuld getilgt, sodass sich der Zinsanteil fortlaufend zugunsten des Tilgungsanteils vermindert.
Bei vertragsgemäßer Zahlung aller Raten ist am Ende der Laufzeit die Kreditschuld vollständig getilgt.
Der Zinssatz wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart (gebundener Zins). Daher besteht für Sie während der gesamten Vertragslaufzeit kein Zinsveränderungsrisiko.
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Restschuldversicherung
(Volvo Ratenversicherung oder Volvo Ratenversicherung PLUS)?
Zwischen der Volvo Auto Bank als Versicherungsnehmerin und der DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung AG als Versicherer besteht ein Restschuldversicherungsvertrag, in dessen Rahmen die Volvo Auto Bank auf Ihren Wunsch und zu Ihren Gunsten Versicherungsschutz zur Absicherung des Todesfall-Risikos und des Arbeitsunfähigkeits-Risikos beantragt. Zusätzlich kann auch Versicherungsschutz zur Absicherung der Arbeitslosigkeit beantragt werden (VAB Ratenversicherung PLUS).
Die eventuell vereinbarte erhöhte Schlussrate ist nicht versichert.
Die Aufnahme in den Restschuldversicherungsschutz ist nicht Voraussetzung für eine Darlehensgewährung.




